Seit dem 01.07.2022 greift das Sanktionsmoratorium
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, für eine Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1881) sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1894) zugrunde.
Was heißt das für die Betroffenen von Sanktionen?
– jede 30 % Sanktion hat ab sofort ausgesetzt zu werden.
Überprüft eure Bescheide, ob Sanktionen zurückzunehmen sind. Da die Jobcenter an vielen Standorten überlastet sind, ist eine Rücknahme der Sanktionen nicht automatisch zu erwarten.
– bei Minderungen bzw. Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II ist auch von der sofortigen Anwendung des Moratoriums für vor dem 01.07.2022 begonnene Fällen auszugehen.
Erst wenn es zu einem wiederholten Meldeversäumnis ab 01.07.22 gekommen ist, ist eine Minderung bzw. Sanktion wegen Meldeversäumnis zulässig.